Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 07.02.2006

Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.05.2007 - 3 U 46/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2572
OLG Celle, 30.05.2007 - 3 U 46/07 (https://dejure.org/2007,2572)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.05.2007 - 3 U 46/07 (https://dejure.org/2007,2572)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 3 U 46/07 (https://dejure.org/2007,2572)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Girovertrag: Anwendbarkeit der Pfändungsschutzregelungen bei kontokorrentmäßiger Verrechnung; Schadensersatzpflicht der Bank bei unterbliebener Übermittlung des Verwendungszwecks einer Überweisung)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 249 Abs. 1 BGB; § 280 Abs. 1 BGB; § 676a Abs. 1 S. 1, 2 BGB; § 850b Nr. 2 ZPO; § 850k ZPO
    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Ausführung eines Überweisungsauftrags; Entgegenstehen der Pfändungsschutzvorschriften bei einer kontokorrentmäßigen Verrechnung durch die kontoführende Bank; Verpflichtung zur Übermittlung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Ausführung eines Überweisungsauftrags; Entgegenstehen der Pfändungsschutzvorschriften bei einer kontokorrentmäßigen Verrechnung durch die kontoführende Bank; Verpflichtung zur Übermittlung des ...

  • Judicialis

    BGB § 676a

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 676a
    Nichtübermittlung des Verwendungszwecks einer Überweisung durch das überweisende Kreditinstitut

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verrechnung von Zahlungseingängen, die dem Pfändungsschutz unterfallen, mit Debetsaldo

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 280 Abs. 1, § 676a Abs. 1
    Zur Frage, ob die Pfändungsschutzvorschriften der ZPO einer kontokorrentmäßigen Verrechnung durch das kontoführende Kreditinstitut entgegenstehen, und ob die Nichtübermittlung des Verwendungszwecks durch das überweisende Kreditinstitut dieses zum Schadensersatz gegenüber ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Überweisungen: Banken machen sich bei Nichtangabe des Verwendungszwecks nicht immer schadensersatzpflichtig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Nichtübermittlung des Verwendungszwecks bei Überweisung kann Schadensersatzpflicht auslösen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1350
  • ZIP 2007, 1938
  • WM 2007, 1563
  • DB 2007, 1698
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.2005 - XI ZR 286/04

    Zugriff der kontoführenden Bank auf pfändungsfreies Arbeitseinkommen

    Auszug aus OLG Celle, 30.05.2007 - 3 U 46/07
    Der Senat kommt daher - mit dem Bundesgerichtshof (NJW 2005, 1863; s. a. bereits Scholz Löhnig, WM 2004, 1116 ff.) - zu der Auffassung, dass der Pfändungsschutz die Verrechnung nicht hindert.
  • OLG Frankfurt, 26.09.1997 - 8 U 130/97
    Auszug aus OLG Celle, 30.05.2007 - 3 U 46/07
    Ob die Banküberweisung nach § 676 a ZPO Erfüllung oder nur Leistung an Erfüllungs Statt ist, ist umstritten (vgl. nur Palandt-Grüneberg, a. a. O., Rn. 9 zu § 362 m.w.N.), kann hier aber dahin gestellt bleiben, weil in jedem Fall Erfüllung nur eintreten kann bei Überweisung auf ein Konto des Gläubigers (vgl. OLG Frankfurt/Main, NJW 1998, 387), woran es hier aber fehlt.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.02.2006 - 14 U 135/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14073
OLG Frankfurt, 07.02.2006 - 14 U 135/05 (https://dejure.org/2006,14073)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.02.2006 - 14 U 135/05 (https://dejure.org/2006,14073)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Februar 2006 - 14 U 135/05 (https://dejure.org/2006,14073)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 AnfG, § 11 AnfG
    Gläubigeranfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei unentgeltlichen Grundstücksgeschäften

  • Judicialis

    AnfG § 4; ; AnfG § 11

  • rechtsportal.de

    AnfG § 4; AnfG § 11
    Zur Frage der Gläubigerbenachteiligung bei wertausschöpfender Belastung eines unentgeltlich übertragenen Grundstückes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gläubigeranfechtung auf Wertersatz für eine übertragene Grundstückshälfte; Unentgeltliche Übertragung einer Grundstückshälfte; Ermittlung des Wertes eines Grundstücks; Erhebung einer vollstreckungsrechtlichen Anfechtungsklage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 20.05.2003 - 23 U 4260/02

    Gläubigerbenachteiligung durch Belastung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2006 - 14 U 135/05
    Maßgeblich ist nicht der nominale Wert der Grundpfandrechte, sondern nur der Betrag, in welchem die schuldrechtlichen Forderungen noch tatsächlich valutieren (vgl. OLG Saarbrücken OLGR 2005, 188; OLG München WM 2004, 1044).

    Dem OLG München ist darin zu folgen, dass für den Zeitpunkt einer wertausschöpfenden Belastung durch Grundpfandrechte auf den Zeitpunkt der Vornahme der anfechtbaren Rechtshandlungen, nicht aber auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung abzustellen ist (vgl. OLG München WM 2004, 1044).

    Würde man für den Zeitpunkt der wertausschöpfenden Belastung auf den Zeitpunkt der mündlichen Tatsachenverhandlung im Anfechtungsprozess abstellen, könnte sich der Anfechtungsgegner durch nachträgliche Belastungen des Grundstücks der Anfechtungsklage entziehen, was den Anwendungsbereich des Anfechtungsgesetzes deutlich einengen würde, worauf das OLG München (WM 2004, 1044) zu Recht hingewiesen hat.

    Diese Belastungen soweit sie bei der Grundstücksübertragung nicht vorhanden waren, muss der Beklagte beseitigen oder Wertersatz leisten (vgl. OLG München WM 2004, 1044).

  • BGH, 24.09.1996 - IX ZR 190/95

    Benachteiligung der Gläubiger durch Schenkung eines mit Grundpfandrechten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2006 - 14 U 135/05
    Eine solche objektive Gläubigerbenachteiligung fehlt, wenn das übertragene Grundstück zum Zeitpunkt der Übertragung bereits wertausschöpfend belastet war, weil dann ein Vollstreckungszugriff des Gläubigers auch ohne die anfechtbare Rechtshandlung nicht erfolgreich gewesen wäre (vgl. BGH NJW 1996, 3341; OLG Saarbrücken OLGR 2005, 188).

    Ebenso soll der Wegfall vorrangiger Grundpfandrechte dem Anfechtungsgläubiger zugute kommen (vgl. BGH NJW 1996, 3341).

    Dies folgt schon daraus, dass allgemeine Wertsteigerungen zwischen der Vornahme der anfechtbaren Rechtshandlung und der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung dem Anfechtungsgläubiger zugute kommen sollen (vgl. BGH NJW 1996, 3341).

  • OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 4 U 639/03

    Gläubigeranfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Übereignung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2006 - 14 U 135/05
    Eine solche objektive Gläubigerbenachteiligung fehlt, wenn das übertragene Grundstück zum Zeitpunkt der Übertragung bereits wertausschöpfend belastet war, weil dann ein Vollstreckungszugriff des Gläubigers auch ohne die anfechtbare Rechtshandlung nicht erfolgreich gewesen wäre (vgl. BGH NJW 1996, 3341; OLG Saarbrücken OLGR 2005, 188).

    Maßgeblich ist nicht der nominale Wert der Grundpfandrechte, sondern nur der Betrag, in welchem die schuldrechtlichen Forderungen noch tatsächlich valutieren (vgl. OLG Saarbrücken OLGR 2005, 188; OLG München WM 2004, 1044).

    Soweit das OLG Saarbrücken ohne nähere Begründung meint, es sei auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung im Anfechtungsprozess abzustellen (vgl. OLG Saarbrücken OLGR 2005, 188) kann dem nicht gefolgt werden.

  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97

    Anwendung deutschen Rechts auf die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2006 - 14 U 135/05
    Der BGH hält es für ausreichend, wenn bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung eine Gläubigerbenachteiligung festgestellt werden kann (BGH NJW 1999, 1395).
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 258/02

    Anfechtung der Übertragung eines Grundstücks auf einen Dritten bei späterem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2006 - 14 U 135/05
    In einem solchen Fall kommt nur ein Sekundäranspruch auf Wertersatz in Betracht (vgl. BGH NJW 2004, 2900, 2901; Huber, AnfG, 9. Aufl., § 13 Rdnr. 16).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2013 - 12 U 158/10

    Anfechtbarkeit der Grundstücksübertragung als Rechtshandlung i.R.e.

    Insoweit reicht die unmittelbare Gläubigerbenachteiligung zur Begründung des Anfechtungsanspruchs in jedem Fall aus (vgl. BGH, Beschluss vom 09.11.2006 - IX ZA 13/06, zit. nach juris Rdnr. 2; vgl. auch OLG Frankfurt, Urt. v. 07.02.2006 - 14 U 135/04, OLG Report Frankfurt 2007, 561 ff., zit. nach juris Rdnr. 21).
  • OLG Frankfurt, 18.01.2013 - 2 U 262/11

    Benachteiligung der Gläubiger im Zwangsversteigerungsverfahren durch Übertragung

    Daß eine Gläubigerbenachteiligung bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung festgestellt werden kann, schließt es nicht aus, daß sie schon zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben kann (vgl. OLG Frankfurt a.M., OLGR 2007, 561 ff.; OLG München, WM 2004, 1044).
  • FG München, 27.09.2018 - 10 K 2927/17

    Anfechtung der Duldung der Zwangsvollstreckung nebst Leistungsgebot

    Würde man für den Zeitpunkt der wertausschöpfenden Belastung auf den Zeitpunkt der mündlichen Tatsachenverhandlung im Anfechtungsprozess abstellen, könnte sich der Anfechtungsgegner durch nachträgliche Belastungen des Grundstücks der Anfechtungsklage entziehen, was den Anwendungsbereich des Anfechtungsgesetzes deutlich einengen würde (OLG Frankfurt, Urteil vom 7. Februar 2006 14 U 135/05, OLGR Frankfurt 2007, 561 m.w.N.).
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